Inspektion nach Herstellervorgabe

inspektion

Wir warten Ihr Fahrzeug wie in einer Werkstatt des Herstellers, nämlich genau nach den Angaben des Herstellers und verwenden dabei Originalersatzteile, sowie Ersatzteile in Erstausrüsterqualität. Somit sind Sie und auch wir auf der sicheren Seite.

Seit dem 01.06.2010 hat sich durch die GVO 461/2010 einiges geändert. Der Hersteller muss freien Werkstätten den Zugang zu den Original Reparaturanleitungen und Wartungsplänen ermöglichen. Zudem darf, egal welcher Hersteller, die Garantie eines Fahrzeuges nicht mehr davon abhängig gemacht werden wo man seinen Service und seine Reparaturen durchführen lässt. Das bedeutet Sie können mit Ihrem Fahrzeug in die Werkstatt fahren in die Sie möchten, wenn dort, wie bei uns, die Reparatur Und Wartungsarbeiten nach Herstellervorgaben erfolgen. Die Garantie bleibt Ihnen komplett erhalten. Der Hersteller darf sie Ihnen nicht verwehren.

Zurück

Fähigkeiten

Gepostet am

17. Juni 2016